Häufige Fragen & die passenden Antworten

Fragen und Antworten für unsere Mieter

Wie komme ich an Gas und Strom in meiner neuen Wohnung? Was tun bei Konflikten mit dem Nachbarn? Wo finde ich Hilfe bei Rohrverstopfung? Diese und weitere der häufigsten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.

Kleine Haustiere wie Hamster, Kaninchen oder Kanarienvögel dürfen ohne Genehmigung der HAUSVERWALTUNG  in der Wohnung gehalten werden. Allerdings sollte die Anzahl der Tiere immer der Wohnungsgröße angemessen sein, und sie sollten die Nachbarn nicht stören. Wenn Sie einen Hund in der Wohnung halten möchten, benötigen Sie vorher eine schriftliche Genehmigung der HAUSVERWALTUNG. Die kann nur für Hunde erteilt werden, die nicht unter die Kampfhundeverordnung fallen und ausgewachsen nicht größer als 40 Zentimeter und nicht schwerer als 20 Kilogramm sind. Für Boxer oder Schäferhunde etwa können daher keine Genehmigungen erteilt werden.

Die Miete setzt sich aus Grundmiete, Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten zusammen. Bei der Grundmiete handelt es sich um die Miete für das Überlassen der Wohnung. Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die dem Vermieter durch den Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks entstehen. Dazu gehören etwa die Kosten für die Müllabfuhr, die Wasserversorgung, das Abwasser, den Aufzug oder die Versicherung sowie die Grundsteuer. Je nach Wohnungs- und Heizungsart fallen außerdem noch Kosten für Heizung und Warmwasser an. Für Betrieb, Heizung und Warmwasser leistet der Mieter eine monatliche Vorauszahlung, die dann einmal jährlich mit den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet wird. Die genauen Details sind im Mietvertrag vereinbart. Nachtspeicherheizungen und Gasetagenheizungen werden in der Regel vom Mieter direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet. Ebenso verhält es sich mit den Kosten für Telefon und Strom. Wird die Wohnung über einen Elektro-Durchlauferhitzer versorgt, sind dessen Kosten in der Stromrechnung enthalten.

Da wir und auch der Großteil unserer Mieter es sehr unschön finden, wenn Anwesen mit Satellitenschüsseln „bewachsen“ sind, ist das Aufstellen und Anbringen im Allgemeinen nicht gestattet. Zudem bedeutet das Anbringen einer Satellitenschüssel in den meisten Fällen eine bauliche Veränderung am Gebäude, die von der Bauaufsicht genehmigt werden müsste.

Welchen Strom- und Gasversorger Sie wählen, ist grundsätzlich Ihre eigene Entscheidung. Der Vermieter oder der Vormieter meldet sich ab Bezugstag der Wohnung bei dem Strom- bzw. Gasversorger ab. Nun liegt die Aufgabe bei den Mietern einen Stromliefervertrag abzuschließen. Hierfür ist es wichtig, dass Sie sich die Stromzählernummer und den jeweiligen Stand notieren. Sollten Sie jedoch keinen Vertrag abschließen, so werden Sie automatisch mit der Grundversorgung durch die Stadtwerke beliefert.

Im Durchschnitt gilt: Senkt man die Raumtemperatur um ein Grad Celsius, dann lassen sich rund sechs Prozent der Heizkosten sparen. Heizen und Lüften haben einen großen Einfluss auf die Haushaltskasse. Aus diesem Grund ist hier eine Übersicht mit den wichtigsten Tipps rund ums Heizen und Lüften zusammengestellt.

Luftfeuchtigkeit und Temperatur im Blick

Nicht nur die Temperatur muss passen: Auch die Luftfeuchtigkeit beeinflusst, ob man sich in einem Raum wohlfühlt. Regelmäßiges Lüften ist genauso wichtig wie planvolles Heizen. Ideal ist eine Luftfeuchtigkeit von 35 bis 60 Prozent bei einer Raumtemperatur von 19 bis 22 Grad. Mit einem Thermo-Hygrometer lässt sich beides prüfen. Sie erhalten dieses in jedem Baumarkt. Es wird Sie erstaunen wieviel Feuchtigkeit sich zum Teil in Ihrer Wohnung befindet!

Regelmäßig Lüften

Duschen, Kochen, Schwitzen, Wäschetrocknen – alle Räume einer Wohnung sind ständiger Luftfeuchtigkeit ausgesetzt. In extremen Fällen zeigt sich das daran, dass das Fenster eines Raumes beschlägt, weil die Feuchtigkeit an der kalten Glasscheibe kondensiert. Spätestens jetzt sollte man dringend den Raum lüften.

Die Feuchtigkeit muss entweichen, sonst kann sie innerhalb der Räume gesundheitsschädlichen Schimmel verursachen!!!
Ideal ist ein regelmäßiges Lüften zwei- bis viermal am Tag.

Stoßlüften

Besonders viel Feuchtigkeit sammelt sich in Räumen beim

  • Kochen
  • Duschen
  • Baden
  • Fußbodenwischen
  • während des Schlafens bei geschlossenem Fenster.

Im Anschluss daran empfiehlt sich daher ein kurzes „Stoßlüften“. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder bei geschlossener Tür das Fenster weit öffnen, oder bei gegenüberliegenden Räumen die Türen offen halten und beide Fenster weit öffnen. So wird die verbrauchte Luft schnell gegen frische ausgetauscht und die Luftfeuchtigkeit entweicht nach draußen.

Heizen: Am besten entsprechend der Raumnutzung!

Während ein Fenster offen steht, sollte die Heizung aus bleiben. Sonst heizt man zum Fenster hinaus. Werden Räume einer Wohnung unterschiedlich stark genutzt, dann ist es sinnvoll, dies beim Heizen zu berücksichtigen. Zimmer, in denen sich häufig und lange jemand aufhält, wie Wohn- und Kinderzimmer, haben am besten eine Temperatur von 19 bis 21 Grad. Ein Zimmer, das ausschließlich zum Schlafen genutzt wird, braucht dagegen nicht über 18 Grad erwärmt zu werden.

Wird ein Raum fast nicht genutzt, etwa, weil er das Gäste- oder Abstellzimmer ist, braucht man ihn auch nicht so stark zu heizen. Aber Vorsicht: Unter 14 bis 16 Grad sollte auch hier die Raumtemperatur nicht sinken, da sich sonst Feuchtigkeit an den Wänden sammeln kann und daraus ein Schimmelproblem entstehen könnte.

Heizen, wenn niemand in der Wohnung ist?

In der Regel sind Heizungen den Räumen so angepasst, dass sie diese gut kurzfristig erwärmen können. Daher kann die Raumtemperatur in Phasen, in denen keiner zu Hause ist, deutlich gesenkt werden. Komplett auskühlen lassen sollte man die Räume allerdings nicht. Zwar ist die Luft schnell erwärmt, doch nicht nur diese beeinflusst das Raumklima. Auch die Möbel und Wände haben je nach Heizverhalten eine unterschiedliche Temperatur. Ein Raum mit kalten Wänden und kalten Möbeln ist ungemütlich, auch, wenn die Luft warm ist.

Mit einem Thermometer lässt sich feststellen, ob und wie ein Raum geheizt werden muss, um mindestens eine Temperatur von 19 Grad zu haben. Natürlich spielt auch die Außentemperatur eine entscheidende Rolle. Dementsprechend muss das Heizverhalten den Jahreszeiten angepasst werden.

Feuchte Keller durch warme Sommer

Wenn es draußen warm ist, ist Heizen in der Regel kein Thema. Dafür gibt es aber in den Sommermonaten beim Lüften etwas zu beachten. Denn wenn es draußen warm ist, sammelt sich das Wasser dort, wo es kühler ist. Das kann zum Beispiel im Keller sein, oder an der Oberfläche einer Kaltwasserleitung. Falsches Lüften im Sommer ist eine häufige Ursache für feuchte Keller. Deswegen sollte der Keller im Sommer möglichst wenig und nur in den kühlen Morgenstunden gelüftet werden.

Eine Untervermietung, sei es teilweise, vorübergehend oder auf Dauer, muss vom Vermieter genehmigt werden! Und hierzu bedarf es einer Betrachtung des Einzelfalles. Sollten Sie einen Untermieter aufnehmen wollen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Dabei sollten folgende Daten enthalten sein:
– an wen soll untervermietet werden
– warum soll untervermietet werden
– Selbstauskunft des Untermieters
– vereinbarte Untermiete.

„Leben und leben lassen“ ist immer noch die Basis für ein gutes Miteinander und eine funktionierende und verständnisvolle Hausgemeinschaft. Leider sieht die Realität manchmal anders aus. Dennoch muss ein Konflikt nicht gleich eskalieren. Wir empfehlen, frühzeitig miteinander ins Gespräch zu kommen. Probleme sollten freundlich aber auch deutlich angesprochen werden. Eine freundliche Bitte bewirkt oft Wunder. Oft ist dem Nachbarn auch gar nicht bewusst, dass ein bestimmtes Verhalten störend sein kann. Grundsätzlich sollte man immer offen sein für die Argumente des anderen und vermeiden, was einen selbst stören würde. Wenn alle Hausbewohner respektvoll, rücksichtsvoll und fair miteinander umgehen, werden sich alle in ihrer Wohnung wohl, sicher und zuhause fühlen.

Haben Gespräche trotz auch eigener, vernünftiger Einschätzung der Situation nichts gebracht und die Störungen dauern an, sollten Sie uns diese schriftlich mit Datum und Uhrzeit mitteilen. Es ist auch hilfreich wenn Zeugen die aufgetretenen Störungen mit ihrer Unterschrift bestätigen können. Geeignete Maßnahmen können nur eingeleitet werden, wenn uns detaillierte Angaben vorliegen.

Keine Panik! Überlegen Sie erst einmal, wo er vielleicht sein könnte und ob Sie schon alle Möglichkeiten abgesucht haben. Wo und wann haben Sie den Schlüssel zuletzt gehabt, kann er aus Ihrer Tasche gefallen sein? Vielleicht lohnt es sich, einen gerade zurückgelegten Weg auf der Straße abzugehen. Bleibt der Schlüssel unauffindbar oder wurde er gestohlen, wenden Sie sich an uns. Wir beauftragen einen Schlüsseldienst. Kosten für einen von Ihnen beauftragten Schlüsseldienst übernimmt die BFK-Verwaltung nicht. Auf unserer Notfallseite finden Sie die Nummer eines Schlüsseldienstes, den wir Ihnen empfehlen!

Kein Durchkommen mehr fürs Abwasser?

Wer schnell Hilfe holt, kann viel Ärger verhindern!

Ein verstopftes Rohr kann in kurzer Zeit für immensen Ärger sorgen. Wenn Abwasser nicht mehr abfließen kann, kann schnell eine ganze Wohnung oder mehr überschwemmt werden. Der Schaden ist dann unter Umständen sehr groß, ebenso der Aufwand, um Hausrat und Räume wieder in guten Zustand zu versetzen. Deswegen empfiehlt die HAUSVERWALTUNG Robert Blahusch GmbH ihren Mieterinnen und Mietern, schon beim ersten Anzeichen von Rohrverstopfung aktiv zu werden.

Dem Fachmann vertrauen!

Man sagt: Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“. Wenn es um die Beseitigung von Kalk, Schmutz und anderem Unrat in verstopften Rohren geht, stimmt dieser saloppe Satz häufig. Deswegen sollten Mieter möglichst nicht selbst versuchen, eine Rohrverstopfung zu beheben. Durch falsche Maßnahmen werden Probleme mitunter verschlimmert.

Wenn Anzeichen von Rohrverstopfung bemerkt werden, sind der Hausmeister und/oder die BFK-Verwaltung die richtigen Ansprechpartner. Sie wissen, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Je früher sie zu Rate gezogen werden, desto unkomplizierter lassen sich Probleme beheben.

Hinweis: Sollte sich zeigen, dass die Verstopfung durch ein Mieterverschulden entstanden ist (etwa, weil Hygieneartikel, Essensreste oder Fette aus der Fritteuse über die Toilette entsorgt wurden), dann muss der Mieter selbst die anfallenden Kosten übernehmen.

Notfall

Sollte eine akute Rohrverstopfung nachts oder an Feiertagen auftreten, dann können Sie die von uns hier angegebene Notrufnummer wählen!

Kalt duschen kann gesund sein, aber niemand freut sich, wenn er dies unfreiwillig tun muss. Deswegen ist ein schneller Check angesagt, wenn aus der Leitung kein warmes Wasser kommt. Bei Durchlauferhitzern entstehen die Probleme meist durch einen gestörten Wasserdurchfluss.

Die BFK-Verwaltung bittet ihre Mieterinnen und Mieter, niemals ein Gerät selbst zu öffnen und zu versuchen, es zu reparieren! Unter Umständen entsteht dadurch erst recht ein Schaden, oder bestehende Probleme werden vergrößert.

Soweit äußere Bereiche betroffen sind, ist eine Kontrolle jedoch sinnvoll. Ist die Wasserzuführung in Ordnung, oder wird sie durch irgendetwas gestört? Mitunter hilft es, wenn alle Armaturen, Duschköpfe, Perlatoren usw. entkalkt werden. Sollte dann immer noch kein warmes Wasser aus der Leitung oder dem Durchlauferhitzer kommen, bitten wir uns zu kontaktieren.

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich in einem Brief an die BFK-Verwaltung erfolgen, Kopien, Faxe oder E-Mails reichen nicht. Die Kündigung muss von allen Vertragspartnern unterschrieben werden. Vollmachten werden nur akzeptiert, wenn ein Betreuungsverhältnis besteht. Wenn ein Mieter verstirbt, ist der vom Nachlassgericht festgesetzte Erbe berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnung aufzulösen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, maßgebend ist der Posteingang bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats – der Samstag ist ein Werktag. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.